Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt immer mehr als Bedeutung angesichts der großen Vermögen, die vererbt werden. Außer der erbrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, die im wesentlichen zu den notariellen Aufgaben gehört, ist oft nach Eintritt eines Erbfalles qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung notwendig. Nicht selten lassen sich gerichtliche Auseinandersetzung um das Erbrecht durch kompetente Beratung vermeiden. Wir beraten und vertreten Sie professionell in allen Fragen des Erbrechts.
Rechtsanwalt Werner Günter Werner
Rechtsanwalt
und Notar
Rechtsanwalt Piewack Thomas Piewack
Rechtsanwalt
und Notar
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Vermögensnachfolge für Selbständige
Testamentarische Vorsorge für behinderte Kinder
Testamentsvollstreckung
Geltendmachung von Erbansprüchen
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen